Einem entkorkten Schampus gleich sprudelten am letzten Samstag alle mit Ihren Booten aufs Wasser! Passend zu der Regel >Erleichterung für den Wassersport< konnten "große" Boote via Kran in ihr Element entlassen werden. Der Sonntag verlief dann wieder etwas ruhiger.
Übernachten im Hafen
Ab sofort ist das Übernachten unter Einhaltung der Hygienevorschriften und der Abstandsregeln in Booten, die an unseren Steganlagen liegen, wieder erlaubt!
Mobo
Wenn nichts dazwischen kommt, ist das rote Mobo ab der nächsten Woche wieder im Wasser. Es steht dann wieder für Rettungs- und Trainingsfahrten zur Verfügung. Unter Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln dürfen Trainer auch Boote begleiten.
Kurse
"Gruppenunterricht bzw. Training ist unter Berücksichtigung der Abstandsregelung sowie der Hygienevorschriften gestattet, sofern die Aktivität unter freiem Himmel stattfindet." Wenn das Wetter es zulässt, könnten wir den SKS / SBF See Kurs auf dem Vordeck wieder aufnehmen. Wer wieder einsteigen möchte, möge sich bei Oleg melden. Prüfungen werden auch wieder abgenommen.
Schleuse
Achtung! Die HPA hat ihr lang angekündigtes und bargeldloses Zahlungssystem in Betrieb genommen. Zahlen mit Bargeld ist nicht mehr möglich! Jahreskarten gib es weiterhin. Die aktuellen Kosten betragen 4€ für rein und raus. Der Preis der Jahreskarte beträgt 39€.
Die Schleusung muss telefonisch bestellt werden! Telefon: 040 42847 – 7030
Die Bezahlung geht über den sprachgesteuerten Tel.-Anschluß 040 4223 7979, die Kreditkarte oder per Lastschrift (SEPA).
Öffnungszeiten der Tatenberger Schleuse 2020:
vom 1.4. - 31.10.: täglich 8:30 – 19:30
vom 1.11. - 31.3.: Mo. - Fr. 7:30 – 14:30 Uhr Feiertage ausgenommen)
Bestellung der Tatenberger Schleuse 2020:
vom 1.4. – 31.10.: auf Anforderung gem. § 25 (1) der Hafenverkehrsordnung
vom 1.11. – 31.3. muss eine Anmeldung innerhalb der Betriebszeiten zwei Stunden vor der gewünschten Öffnung erfolgen.
Außerdem können unter https://www.hamburg-port-authority.de/Schleusenentgelte/ weiterführende Informationen eingesehen und herunter geladen werden. Dort gibt es ein Informationsblatt. Bei Fragen und Anmerkungen stehen die HBA unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung (bitte verwendet diese E-Mailadresse, um alle Zuständigen rund um das BBS zu erreichen).
Oleg
1.Gemäß der vierten Verordnung zur Änderung der Hamburgischen Sars-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 05.05.2020
An engen Stellen, z.B. auf dem Steg oder beim WC warten bis der Weg frei ist!
Name ,das Datum, sowie die, Ein- und Ausgangszeit eintragen.
Das gibt uns die Möglichkeit im Falle einer Ansteckung zurück zu verfolgen, wer Kontakt mit der betroffenen Person hatte und hilft eine komplette Quarantäne des Clubs zu vermeiden.
Das Buch liegt vor dem Bull‘n unter dem Vordach aus.
4. Der Bull‘n bleibt bis auf weiteres geschlossen.
Dazu gehört auch die Küche und der Tresen.
5. Das WC darf nur einzeln betreten werden.
Wenn das WC besetzt ist bitte mit min 1,5m Abstand zur Tür am Ende des Gangs in Richtung des kleinen Containers warten, damit eine Begegnung im Gang vermieden werden kann.
Das Waschbecken , die Toilette und die Griffe sind nach Nutzung zu desinfizieren.
Und das Händewaschen nicht Vergessen!
Der WC Schlüssel liegt in der Optisegelkammer links neben der Küchentür.
6. Sportliche Tätigkeiten dürfen nur von max. zwei Personen oder den Mitgliedern einer Hausgemeinschaft ausgeübt werden.
6.2 Der Begriff des Sportbetrieb umfasst alle Tätigkeiten, die üblicherweise im Rahmen des Sports ausgeübt werden oder dem üblichen Betrieb zugeordnet werden können:
Segeln, Instandhaltung und Tätigkeiten um die Schiffssicherheit zu gewährleisten.
6.3 Grillen-Bier-Runden, Versammlungen etc. gehören in diesen Fall nicht zum Sportbetrieb und sind somit zu unterlassen.
6.4 Schulungen, Kurse finden bis auf weiteres nicht statt.
Training findet bis auf weiteres nicht statt. Dies gilt so lange noch kein ein schlüssiges Hygiene Konzept dafür vorhanden ist .
7. Übernachten im Hafen ist nicht gestattet
Die Regel gelten bis auf weiteres
bleibt gesund und munter
Euer Vorstand
*1 Unter den Begriff der akuten Atemwegserkrankungen fallen alle Erkrankungen der Atemwege, die nicht chronisch sind. Symptome hierfür sind insbesondere Husten, Atemnot, Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen, Husten, Gliederschmerzen und Fieber. Besteht ein Symptom, wie z.B. Husten, das zwar grundsätzlich auch ein Symptom einer akuten Atemwegserkrankung sein kann, ist dieser Husten aber beispielsweise auf eine Asthma-Erkrankung zurückzuführen, ist das Betreten der Einrichtung weiter zulässig.
Hier ein Link auf >Die zehn Leitplanken des DOSB< , öffnet sich als PDF im neuen Fenster
Nachricht vom Vorsitzenden der SGMD:
Die Sperrung der Hafenanlage ist mit Einschränkungen aufgehoben.
Das weitere Verfahren:
WC Anlagen der SGMD bleiben offen, auf Anzahl 1 jeweils Reduziert. Entsprechende Desinfektionsmittel werden vorgehalten. Hinweisschilder weisen auf das Verfahren hin.
Stege: an den Stegköpfen werden Schilder mit Hinweisen des Abstand und der Vermeidung von Begegnungen angebracht.
Die Vereine behandeln „Ihre“ Clubgelände in Eigenregie gem. der Verordnungen. Ob eine Öffnung der Clubhäuser sinnvoll, ist sollen/müssen die Vereine selbst entscheiden.
Der Zugang und Abgang zum Gelände vom Parkplatz wird in „Einbahnwegen“ ausgeschildert.
So sollten wir doch alle zusammen wieder einen fast normalen Regelbetrieb erlangen.
Hier schonmal herzlichen Dank für die Mega tolle Zusammenarbeit.
Ich wünsche Euch allen tolle „erste“ Stunden 2020 auf dem Wasser.
Viele Grüße
Sven Friedrich
Liebe Wassersportfreunde der SGMD,
im Letzten Schreiben haben wir ja schon die Hoffnung über eine Lockerung der Sicherheitsmaßnahmen geäußert.
Gestern hat die Politik über weitere Lockerungen dieser Maßnahmen beim Individualsport entschieden. Wir können Euch mitteilen, daß die Hafenanlage, unter Einhaltung gewisser Regeln wieder genutzt werden kann. Genauere Angaben hierzu findet Ihr in der Anlage Pkt. 6.
Damit ist auch das Verfahren der Boote gestattet.
Leider gibt es noch Einschränkungen in der Nutzung der Clubhäuser sowie in der Nutzung der Waschgelegenheiten. Ansonsten bleiben die Regelungen im Umgang mit anderen Personen in Kraft.
So können wir das Kranen ein wenig entspannter angehen, doch wollen / werden wir mit der Zeitenreihenfolge der zu kranenden Boote festhalten, und bitten euch wie in der vorigen Mail beschrieben max 1. Std vor diesem Termin da zu sein um Menschenansammlungen zu vermeiden.
Bitte denkt alle noch einmal an die gültigen Versicherungsnachweise. Bis dato fehlen diese noch von einigen Liegern. Sollte der Nachweis bei der Bezahlung vor dem Kranen nicht vorliegen, sind wir gezwungen das Boot an Land stehen zu lassen. (Was wir dieses mal auch wirklich machen werden).
Sportliche Grüße Euer
SGMD Vorstand.
Anzeige im neuen Fenster - Vierte Verordnung
zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Vom 5. Mai 2020
Nachricht vom HSB (sind wir Mitglied):
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
es folgen aktuelle Informationen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Vereinssport.
Individualsport im Verein im Freien unter Einhaltung der Abstandsregeln ab dem 6.Mai 2020 wieder möglich
Der Hamburger Senat hat heute beschlossen, dass in einem ersten Schritt Vereinsangebote des Individualsports im Freien unter Einhaltung der Abstandsregeln ab dem 6.Mai 2020 wieder möglich sind. Vereine sind aufgefordert, das Infektionsrisiko der Sportlerinnen und Sportler durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Ebenso müssen alle Sportlerinnen und Sportler durch deutliche Hinweise auf die Abstandsregeln aufmerksam gemacht werden. Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht vorgesehen. Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen Sportanlagen jedoch weiterhin nicht betreten.
Darüber hinaus sind Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder anderen Gegenstände, die häufig berührt werden, mehrmals täglich zu reinigen. Die Benutzung von Duschen und Umkleideräumen ist, ebenso wie der Wettkampfbetrieb, weiterhin untersagt. Weiterhin untersagt sind die Nutzung von öffentlichen und vereinseigenen Sporthallen und -räumen.
Wo finde ich aktuelle Infos:
Der HSB veröffentlicht neue Informationsstände schnellstmöglich auf seiner Homepage: https://www.hamburger-sportbund.de/schlagworte/corona den Social-Media-Kanälen (Twitter: @HamburgerSport und Facebook: @HamburgerSportbund) und per Vereinsmailing.
Liebe Lieger der SGMD,
am 1.5.2020 konnten wir Euch mitteilen, dass die Durchführung des Kranens genehmigt wurde. Wie in dieser Mail bereits mitgeteilt, konnte die Behörde unseren Vorschlägen folgen und mit einigen Auflagen, trotz der noch gesperrten Hafenanlage, dem Kranen zustimmen.
Hiermit möchten wir Euch das festgelegte Verfahren näherbringen:
Die Stege lassen wir in der kommenden Woche durch eine Firma säubern. So verstoßen wir nicht gegen die derzeit geltenden Verordnungen. Grundsätzlich erfolgt das Kranen durch Gewerbebetriebe (Krandienst Schulz u. Andere). Generell gelten die "Bestimmungen für das SGMD-Kranen" die für alle Kranvorgänge festgeschrieben sind. Nachstehendes gilt solange, wie die Hafenanlage noch gesperrt ist. Nach Aufhebung der Sperrung geht es unter Einhaltung der Sicherheitsregelungen in den Regelbetrieb über.
Vorausschicken möchten wir, dass es bisher eine Zugangsbeschränkung zum Hafengelände gibt. Es ist unterschieden zwischen den Lagerflächen West und Ost, die nacheinander gekrant werden.
Ansprechpartner für die Lagerflächen sind:
Lagerfläche West (große Wiese an der Straße): Olaf Riecken, Dirk Lazar
Lagerfläche Ost (Wiese vor dem TYC): Günther Eckel
Es sollen die auf dem Hafengelände befindliche Personenzahl sehr klein gehalten werden. Hierfür ist in der Anlage ein Ablaufplan beigefügt, aus dem der jeweilige geschätzte Kranzeitpunkt hervorgeht (es besteht kein Rechtsanspruch auf Einhaltung dieser Zeiten).
Um Verschiebungen berücksichtigen zu können, werden die Eigner (max. 2 Personen je Boot) gebeten sich 1 Stunde vor diesem Termin im SGMD-Büro zur Bezahlung zu melden. Hier werden auch kostenlose Masken ausgegeben, die während des gesamten Kranvorganges getragen werden müssen.
Dieses ist auch der letzte Zeitpunkt zur Vorlage der Versicherungsbestätigung (für die, die diese noch nicht vorgelegt haben). Die Krankosten werden sich auf 125,00 Euro. Wir bitten darum das Entgelt möglichst passend bereit zu halten.
Darüber hinaus gilt bei gesperrter Sportstätte nachstehendes:
- Der Eigner des Bootes überwacht das Anschlagen der Gurte und beaufsichtigt den Kranvorgang mit ausreichendem Abstand.
- Im Wasser wird das Boot mit ihm und einer gewerblichen Person, an seinen Liegeplatz verbracht.
- Solange die Sportstätte noch gesperrt ist, verlässt die Crew nach dem Festmachen die Steganlage und macht Platz für Andere. Auf der Steganlage befinden sich ausschließlich die für den Kranvorgang erforderlichen Personen.
- Während des gesamten Kranvorgangs gilt Maskenpflicht
- die Clubräume bleiben geschlossen, Waschräume bleiben geschlossen, in den Toiletten bleibt nur eine Zelle geöffnet, Desinfektionsmittel wird bereitgestellt
- bei geschlossener Hafenanlage verbleiben die Pallhölzer / Böcke am Winterliegeplatz zum späteren Abtransport in Einzelgruppen
- der Parkplatz ist ausschließlich für die Zeit des Kranvorgangs und den daran beteiligten Personen geöffnet. Wer nachmittags mit Kranen dran ist, wird vormittags nicht auf den Platz gelassen.
- der Wanderweg durch die Hafenanlage wird gesperrt und durch Ordner geregelt.
Die Eigner und die Kernmannschaft werden auf die allgemeinen Verhaltensregeln zur Vermeidung von Infektionen hingewiesen:
- Hände waschen, regelmäßig und gründlich die Hände mit Seife waschen.
- Richtig husten und niesen, in die Ellenbeuge - nicht in die Hand niesen oder husten.
- Abstand halten, halten Sie mind. 1,5m Abstand zu anderen Personen.
- Aufpassen beim Anfassen, wenn möglich Türdrücker mit dem Ellenbogen bedienen.
- Körperkontakt meiden, vermeiden Sie Händeschütteln und Umarmungen.
- Menschenmengen meiden, vermeiden Sie große Menschenansammlungen.
- Mundschutz tragen.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir in diesen infektiösen Zeiten und der Sperrung der Hafenanlage derartige Regelungen vorgeben müssen. Mit viel Glück kann die Sperrung zum Kranen aufgehoben werden und wir können gleich mit dem Regelbetrieb starten.
Grüße
Euer SGMD-Vorstand.
Ein Bild von Roman aus der OMEGA Gruppe per WhatsApp ...
Die einhellige Meinung war: wie ein Gemälde - nun hat Photoshop noch ein wenig nachgeholfen.
Ist das ein schönes Plätzchen dort in dem Gartenstuhl!
Liebe Seglerinnen und Segler,
es kommt langsam Bewegung ins Ganze.
Die Behörde erlaubt jetzt das Arbeiten an den Booten!
Folgende Regeln gelten bis auf weiteres:
Erlaubt: Arbeiten an den Booten im Winterlager unter Einhaltung der geltenden Regeln
- Abstand halten - max zwei Personen....
Einschränkung: Der Bull'n bleibt zu!
Kein Wassersport , nix Segeln
keine Veranstaltungen, Lehrgänge usw ...
Kein Bier auf dem Vordeck :o(
keine Ansammlungen von Menschen
Im Detail siehe unten die Mail von der SGMD.
Ihr habt Euch alle bis jetzt vorbildlich verhalten.
Große Klasse!!!
Bitte macht weiter so.
Ich denke dass, das der Weg zum baldigen Segeln ist.
Bleibt gesund und munter
Euer Vorstand
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Liebe SGMD-Lieger, liebe Wassersportfreunde,
in den vorangegangenen Informationen mußten wir Euch die Sperrung der Hafenanlage und der Vereinsunterkünfte mitteilen.
Aufgrund der neusten Veröffentlichung von gestern, möchten wir Euch mitteilen, dass die Hafenanlage zwar noch gesperrt ist, im Winterlager aber auch durch die Eigner (und nicht nur durch Gewerbebetriebe) an den Booten gearbeitet werden kann.
Selbstverständlich gelten auch bei diesen Tätigkeiten alle Sicherheitsregeln im Umgang mit dem Coronavirus.
Wie bereits in der ersten Information angekündigt, haben wir zu den Behörden, namentlich zu Herrn Hoffmann, dem Leiter des Fachamts für Verbraucherschutz, Gewerbe u. Umwelt im Bezirksamt Bergedorf, Kontakt aufgenommen und diese Freigabe erhalten.
Vom Normalbetrieb der Hafenanlage sind wir unter Berücksichtigung dieser Auslegung der Allgemeinverfügung leider noch weit entfernt. Wir hoffen jedoch, allen Liegern damit die Möglichkeit zu geben, ihre Boote für das bevorstehende Kranen herzurichten.
Wir sehen vorerst den Krantermin 9.5.2020 weiterhin als realistisch an. An der Freigabe hierzu erarbeitet der SGMD-Vorstand derzeit ein Konzept.
Das mögliche Kran-Procedere werden wir in den nächsten Tagen kundtun.
An dieser Stelle auch nochmals die Erinnerung an alle Lieger, an ihre Haftpflichtversicherung zu denken und soweit dieses noch nicht geschehen ist, eine Kopie der Versicherungsbestätigung an ihre Ansprechpartner zu geben.
Ohne Versicherung kein Kranen! Darüber hinaus verstößt der fehlende Versicherungsschutz gegen die Hafenordnung.
Mit sportlichen Grüßen
Euer SGMD-Vorstand
Auszug aus der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg
Auslegungshinweise u.a. der
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Behörde für Inneres und Sport
Behörde für Wirtschaft Verkehr und Innovation
§ 5
Schließung bestimmter Gewerbebetriebe für den Publikumsverkehr
(3) Für den unmittelbaren Publikumsverkehr dürfen folgende Einrichtungen nicht geöffnet und folgende Angebote nicht dargebracht werden:
….
Angebote von Freizeitaktivitäten (im Freien und in geschlossenen
Räumen),
…..
Unter Angebote von Freizeitaktivitäten fallen
alle Angebote zur Betätigung in der Zeit, in der jemand nicht zu arbeiten braucht und keinesonstigen Verpflichtungen hat.
……
Hierunter fallen auch Steganlagen bzw. Liegeeinrichtungen für Sport- und Freizeitboote, die gewerblich angeboten werden.
§ 6
Einstellung des Sportbetriebs
(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen …
Unter den Begriff der Sportanlagen fallen auch Einrichtungen, Häfen, Anlagen usw. von Sportbootvereinen, Sportbootclubs,
gewerbliche Marinas usw.
Der Begriff des Sportbetriebs umfasst alle Tätigkeiten, die üblicherweise im Rahmen des Sports ausgeübt werden oder dem üblichen Betrieb zugeordnet werden können; unabhängig davon, ob die Tätigkeit gemeinschaftlich oder einzeln ausgeübt wird.
Dem Sportbetrieb zuzurechnen und damit unzulässig sind:
• Übernachtungen in Sportboothäfen
• sämtliche Versorgungseinrichtungen für den Publikumsverkehr, wie sanitäre Einrichtungen, Strom, Wasser. Diese sind zu schließen und dürfen nicht verfügbar sein.
• das Ein- oder Auslaufen von Sportbooten in oder aus Sportboothäfen
• Vereinsaktivitäten wie Winterlageraktionen, z.B. zum Kranen/Slippen.
Kein Sportbetrieb und damit zulässig sind:
• zwingende oder dringende Tätigkeiten zu Zwecken der Schiffssicherheit,
• einzelne Bootsarbeiten durch Eigner; die Arbeiten sollen den Eignern nach einer Aufhebung derzeit geltender Einschränkungen eine unmittelbare Nutzung ihrer Boote ermöglichen. Soweit die geltenden Regelungen zur Kontaktvermeidung eingehalten werden (nicht mehr als 2 Personen oder Mitglieder der Hausgemeinschaft, Abstand halten) sind Winterlagerarbeiten noch erlaubt. Dies gilt auch in den Häfen/Sportbootvereine. Allerdings kann der Hafenbetreiber/der Verein, falls die Kontaktvermeidungsregeln nicht eingehalten werden können, z.B. aufgrund schmaler Stege, den Zugang beschränken oder verbieten.
Wir beobachten genau die Veränderungen, die jeweils in der Regel am Montag veröffentlicht werden.
Die nächsten Veränderungen auf Bundesebene werden zum Monatswechsel erwartet und sollen zum 04.05. wirksam werden.
Hamburg ist da immer dicht dran. Das Kranen bei der SGMD ist für den 09.05. geplant, aber noch nicht durch den Vorsitzenden dort bestätigt.
Die derzeit gültige Verordnung vom 17.04. steht hier - wir bitten um besondere Beachtung von §6 und der Bußgeldordnung an gleicher Stelle.
Per Mail an den Sekretär der BSV am Montag, den 20.04.2020
Segeln muss ab sofort bundesweit wieder möglich sein! Um für das Segeln bundesweit vernünftige Regelungen zu erreichen, hat der DSV über das Forum Wassersport des Deutschen Olympischen Sportbundes eine entsprechende Initiative gestartet:
Liebe Vereinsvertreterinnen und -vertreter,
die Corona-Pandemie bestimmt zurzeit in außergewöhnlicher Weise jeden Tag unser Leben. Auch für das Segeln gelten spezielle Vorschriften. Diese sind sie zum Teil von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und ständigen Änderungen unterworfen. So hatte zum Beispiel die Wasserschutzpolizei Berlin am 3. April 2020 Richtlinien für den Wassersport veröffentlicht, nach denen für uns Seglerinnen uns Segler vieles möglich gewesen war, was wir uns zu dieser Jahreszeit wünschen. Leider wurden diese Erlaubnisse schon nach drei Tagen vom Berliner Senat wieder zurückgenommen.
Um für das Segeln bundesweit vernünftige Regelungen zu erreichen, hat der Deutsche Segler-Verband (DSV) über das Forum Wassersport des Deutschen Olympischen Sportbundes eine entsprechende Initiative gestartet. Wir haben gegenüber der Innenministerkonferenz und den zuständigen Staatssekretären im Bundesministerium des Innern und des Bundesministeriums für Verkehr vorgetragen, was jetzt für unsere Mitglieder möglich sein kann und auch möglich sein muss.
Freizeitsegeln
Wir fordern, dass das Segeln, wenn es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person (ohne jede sonstige Gruppenbildung) ausgeübt wird, unter den Begriff „Individualsport“ subsumiert wird. Damit fällt das Segeln, wie andere Wassersportarten auch, unter den Ausnahmetatbestand der Rechtsvorschriften zum Verhalten während der Corona-Krise. Dann ist Segeln als Aktivität an der frischen Luft mit vorstehenden Einschränkungen zulässig.
Arbeiten im Winterlager
Wir setzen uns dafür ein, dass alle vorbereitenden Arbeiten am Boot und insbesondere das Slippen und Kranen der Boote auch in unseren Vereinen erlaubt wird. Natürlich alles stets mit den Maßgaben, dass es dabei zu keiner Gruppenbildung kommen darf und dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Vereine und Hafenanlagen müssen dazu geöffnet werden. Eine Antwort der Bundesbehörden steht zum jetzigen Zeitpunkt leider noch aus. Sobald wir etwas Neues erfahren, lesen Sie es auf unserer Webseite www.dsv.org.
Trainingsbetrieb/Leistungssport
Darüber hinaus fordern wir, dass der Trainingsbetrieb für Leistungssportlerinnen und -sportler sukzessive auch über die bis jetzt getroffenen Vereinbarungen für Olympiastützpunkte hinaus erlaubt wird. Vorstellbar ist folgendes Szenario: As ersten Schritt schlagen wir vor, das Wassertraining in Kleingruppen mit bis zu drei Booten und maximal fünf Personen inklusive Trainer zu gestatten. Vor- und Nachbesprechungen sind im Nachgang online von zu Hause durchzuführen. Die Sanitärbereiche bleiben noch geschlossen. Wenn mehr als eine Gruppe von dem Vereinsgelände aus trainiert, sind die Anfangs- und Endzeiten des Trainings so zu legen, dass die verschiedenen Trainingsgruppen keine Kontaktzeiten haben – weder beim Auf-/Abbauen der Boote, noch auf der Rampe oder auf dem Vereinsgelände. Auf dem Wasser sind die Trainingsareale verschiedener Trainingsgruppen mit ausreichend Abstand zu wählen. Wenn vorhanden können Onboard-Kameras während des Trainings und im Nachgang für die Besprechungen eingesetzt werden.
Wir hoffen, dass alles möglichst schnell wieder anlaufen kann. Müssen aber auch dabei darauf verweisen, dass in den einzelnen Bundesländern und durch Allgemeinverfügungen der Gemeinden unterschiedliche Voraussetzungen gelten, auf die wir als Ihr Spitzenverband nur begrenzt Einfluss nehmen können.
Ihre Mona Küppers
für das Präsidium des DSV
Liebe Seglerinnen und Segler,
gemäß der Allgemeinverfügung vom 15.02.2020 der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg wird der Sportbetrieb bis auf weiteres eingestellt. „Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt ! Insbesondere Angebote der Kinder und Jugendarbeit. Dies gilt für Sportanlagen sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien!“
Unser Club ist eine Sportanlage! Der Vereinsbetrieb der BSV in Hamburg findet deshalb bis auf weiteres nicht statt.
Alle Veranstaltungen, Frühjahrsarbeitsdienst, Putzdienst, Training, Kurse, das Ansegeln etc sind bis auf weiteres abgesagt.
Bleibt gesund und munter
Euer Vorstand
Der Reinigungsplan 2020/2021 ist jetzt korrigiert online!
Die Segelsaison startet in Kürze und damit auch der monatliche Reinigungsdienst unseres schönen Clubhauses.